Arbeitsrecht

  • Das Arbeitsrecht regelt die Normen für nicht selbstständige Tätigkeit in einem Abhängigkeitsverhältnis.

    Das Arbeitsrecht fasst die Rechtsnormen zusammen, die sich auf die, in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Unterschieden wird dabei zwischen kollektivem und individuellen Arbeitsrecht. Zum Arbeitsrecht zählt auch noch der Bereich der Arbeitsstreitigkeiten (Schlichtung bzw. Gerichte).


    Das kollektive Recht beschäftigt sich unter anderem mit dem Tarifvertragsrecht, das individuelle mit dem Rechtskreis des einzelnen Arbeitnehmers.


    Darüberhinaus regelt das individuelle Arbeitsrecht das Zustandekommen des Arbeitsvertrages, die einzelnen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechtsfolgen bei Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung eines Arbeitsvertrages.


    Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Tarifvertragsrecht / Recht des Arbeitskampfes (Streik) und das Mitbestimmungsrecht

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft