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Strafrecht 5 StR 646/25 - Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen rechtskräftig

  • sophme
  • 24. Februar 2026 um 12:29
  • 24. Februar 2026 um 12:35
  • 147 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als "Verräterin" ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25 - BGH PM 236/2026

    Vorinstanz:

    Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

    • Strafrecht
    • Mord
    • BGH
    • Zugewinnausgleich
    • Waffe
    • LG Lübeck
    • Ex-Frau
    • Büchen

BGH: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an Ex-Ehefrau rechtskräftig

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Lübeck rechtskräftig.


Worum ging es?

Der Angeklagte war seit 1988 mit der später getöteten Frau verheiratet.

  • 2016 trennte sich die Ehefrau gegen seinen Willen.
  • Die Ehe wurde geschieden.
  • 2023 wurden ihre Zahlungsansprüche (u.a. Zugewinnausgleich von über 1,6 Mio. Euro) rechtskräftig festgestellt.
  • Kurz darauf wurden Beschlüsse zur Zwangsversteigerung von Grundstücken des Angeklagten zugestellt.

Der Angeklagte entwickelte Hass auf seine Ex-Ehefrau, die er als „Verräterin“ betrachtete.


Tat

Der Angeklagte:

  • war Sportschütze und verfügte über eine Waffe,
  • lauerte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf,
  • erschoss sie dort.

Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Lübeck verurteilte ihn wegen:

  • Mordes
    (heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen)
  • Verstoßes gegen das Waffengesetz

zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Mordmerkmale

Das Gericht nahm insbesondere an:

  • Heimtücke: Die Geschädigte rechnete nicht mit einem Angriff und war arg- und wehrlos.
  • Niedrige Beweggründe: Die Tat beruhte auf gekränktem Stolz, Hass und Rache wegen finanzieller Forderungen und der Trennung.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Angeklagte legte Revision ein.

Der BGH prüfte das Urteil auf Rechtsfehler und stellte fest:

Es liegen keine Rechtsfehler vor, die den Angeklagten benachteiligen.

Die Revision wurde daher verworfen.


Ergebnis

Die lebenslange Freiheitsstrafe bleibt bestehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.


Kernaussage

Ein aus Rache und Hass über Scheidung und finanzielle Forderungen begangener, planvoller Hinterhalt mit tödlichem Ausgang erfüllt die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe.
Die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wurde vom BGH bestätigt.

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