Ehe

  • Begriff des Familienrechts

    Erläuterung: ist die auf freiem Entschluss von zwei Partnern, beispielsweise Mann und Frau, beruhende, unter Wahrung bestimmter von Gesetzen vorgeschriebener Formen geschlossene Einehe (BVerfGE 29, 166, 176), die als Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft definiert wird. (BVerfGE 62, 323, 330; 53, 224, 245)


    Ehe homosexueller Partner (BVerfG FamRZ 1993, 1419) ist mittlerweile auch anerkannt

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