Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die genannte 42 Jahre alte Tochter des Angeklagten in ihrer Wohnung in der Zeit vom 13. bis 16. Oktober 2023 ihre elfjährige Tochter, die Enkelin des Angeklagten, und ihre 68 Jahre alte Mutter, die Ehefrau des Angeklagten, die ihre Tötung ausdrücklich und ernsthaft verlangte, mit einem Messer getötet und anschließend versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Motiv der über Wochen geplanten Tat war ein seit langem bestehender Todeswunsch der Ehefrau des Angeklagten, den die unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Tochter für sich übernommen und auf ihre eigene Tochter übertragen hatte. Der Angeklagte hatte das Vorhaben bereits im Vorfeld unterstützt. In Kenntnis und Billigung der Tat versuchte er, sich zeitgleich in seiner eigenen Wohnung umzubringen, er ist aber von seiner anderen Tochter gerettet worden.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 28. Januar 2025 – 5 StR 661/24 - BGH PM 30/2025
Vorinstanz:
LG Berlin I - Urteil vom 25. Juni 2024 - (530 Ks) 278 Js 280/23 (2/24)