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Strafrecht 6 StR 393/25 - Urteil wegen dreifach-Mordes und wegen fahrlässiger Tötung im Landkreis Rotenburg (Wümme) rechtskräftig

  • klaus25
  • 4. Februar 2026 um 16:21
  • 4. Februar 2026 um 16:25
  • 18 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 28. Februar 2025 verworfen.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Personen. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnhäusern, überraschte sie dort und tötete sie mit mehreren Schüssen. Das Landgericht hat die Taten, die sich gegen den Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter sowie gegen eine Freundin der Ehefrau richteten, als Morde gewertet und jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Die Tötung eines Kleinkindes hat das Landgericht als fahrlässige Tötung gewertet, weil der Angeklagte es nicht wahrnahm, als er Schüsse auf die Mutter des Kindes abgab.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 26. November 2025 - 6 StR 393/25 - BGH PM 223/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Verden - Urteil vom 28. Februar 2025 - 1 Ks 13921/24 (107/24)

    • Strafrecht
    • Mord
    • BGH
    • besondere Schwere
    • Schuld
    • fahrlässige Tötung
    • Soldat
    • LG Verden

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste über die Revision eines Bundeswehrsoldaten entscheiden, der wegen mehrerer Tötungsdelikte verurteilt worden war.

Das Landgericht Verden hatte ihn verurteilt wegen:

  • Mordes in drei Fällen
  • in einem Fall zusätzlich in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung
  • zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe
  • außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Angeklagte wollte das Urteil vom BGH aufheben lassen.


Der Hintergrund

Nach den Feststellungen des Landgerichts beging der Angeklagte in der Nacht zum 1. März 2024 eine Serie schwerster Gewalttaten.

Er tötete in den frühen Morgenstunden insgesamt vier Personen.


Was ist passiert?

1️⃣ Gewaltsames Eindringen in Wohnhäuser

Der Angeklagte verschaffte sich:

  • gewaltsam Zutritt zu den Wohnungen der späteren Opfer,
  • überraschte sie dort in ihren Häusern.

2️⃣ Tötung durch mehrere Schüsse

Er erschoss mehrere Personen gezielt, darunter:

  • den Freund seiner Ehefrau,
  • dessen Mutter,
  • sowie eine Freundin seiner Ehefrau.

Die Opfer wurden völlig unerwartet angegriffen und hatten keine Chance zur Verteidigung.


3️⃣ Tod eines Kleinkindes

Bei den Schüssen auf die Mutter wurde auch ein Kleinkind tödlich getroffen.

Das Gericht wertete dies allerdings nicht als Mord, sondern als:

👉 fahrlässige Tötung,

weil der Angeklagte das Kind nicht wahrnahm.


Rechtliche Bewertung

Das Landgericht sah in den Tötungen der Erwachsenen jeweils Mord, vor allem wegen:

  • Heimtücke (Angriff aus dem Hinterhalt, Opfer arglos und wehrlos)

Die Strafe:

  • lebenslange Freiheitsstrafe
  • plus besondere Schwere der Schuld

👉 Das bedeutet: eine Entlassung nach 15 Jahren ist praktisch ausgeschlossen, es droht sehr lange Haft.


Entscheidung des BGH

Der BGH wies die Revision zurück.

Er stellte klar:

✅ Das Urteil enthält keine Rechtsfehler.
✅ Die Verurteilung ist rechtmäßig.

Damit ist das Urteil rechtskräftig.


Ergebnis

  • Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in drei Fällen
  • zusätzlich fahrlässige Tötung eines Kleinkindes
  • besondere Schwere der Schuld festgestellt
  • Urteil endgültig abgeschlossen

Kernaussage in einem Satz

Ein Bundeswehrsoldat drang nachts gewaltsam in Wohnhäuser ein und erschoss drei Personen heimtückisch; ein Kleinkind starb fahrlässig mit – der BGH bestätigte die lebenslange Haft und die besondere Schwere der Schuld.

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