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Strafrecht 6 StR 353/25 - Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig

  • sophme
  • 24. Februar 2026 um 12:40
  • 142 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25 - BGH PM 237/2026

    Vorinstanz:

    Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

    • Strafrecht
    • Mord
    • BGH
    • besondere Schwere
    • Trennung
    • Schuld
    • Vergewaltigung
    • LG FFO

BGH: Lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechtskräftig

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtskräftig.


Worum ging es?

Der Angeklagte und seine Ehefrau lebten noch im gemeinsamen Haus.

Die Ehefrau hatte sich jedoch von ihm getrennt und bereitete ihren Auszug vor.

Nach den Feststellungen des Landgerichts:

  • fügte der Angeklagte ihr zunächst schwerste Kopfverletzungen zu,
  • vergewaltigte sie,
  • bevor sie an den Folgen der Gewalteinwirkungen starb.

Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen:

  • Mordes
  • in Tateinheit mit
    • Vergewaltigung mit Todesfolge,
    • besonders schwerer Vergewaltigung
    • und gefährlicher Körperverletzung

zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Bejahte Mordmerkmale:

  • Heimtücke: Das Opfer war arg- und wehrlos.
  • Niedrige Beweggründe: Die Tat beruhte auf besonders verwerflichen Motiven im Zusammenhang mit der Trennung.

Bedeutung der „besonderen Schwere der Schuld“

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat erhebliche Konsequenzen:

  • Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren (§ 57a StGB) wird dadurch regelmäßig deutlich erschwert.
  • Es bedarf dann besonders gewichtiger Gründe für eine Strafaussetzung zur Bewährung.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Angeklagte legte Revision ein.

Der BGH überprüfte das Urteil umfassend und stellte fest:

Es liegen keine Rechtsfehler vor, die sich zu seinem Nachteil ausgewirkt haben.

Die Revision wurde verworfen.


Ergebnis

Die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist rechtskräftig.


Kernaussage

Ein besonders brutales Tötungsdelikt im Zusammenhang mit Trennung und sexueller Gewalt kann die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechtfertigen.

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  • PDF

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