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Wettbewerbsrecht 6 Ukl 1/24 - Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt

  • juristi.Red
  • 2. Dezember 2024 um 12:12
  • 29. Januar 2025 um 11:37
  • 177 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Klausur- / Examensrelevanz
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die Werbung für Mineralstofftabletten auf der Plattform Amazon mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt. Es ist das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz erstinstanzlich am OLG geführte Verfahren.

    Die Beklagte ist für die auf der Plattform „Amazon“ mit der Angabe „Verkauf und Versand durch Amazon“ angebotenen Produkte verantwortlich. Der Kläger wendet sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb des Produktes „Dextro Energy Zero Calories (...) Tabletten - Anti-Kater“ (i.F.: Anti-Kater-Tabletten).

    Der für die nach dem Unterlassungsklagegesetz erhobene Klage zuständige 6. Zivilsenat hat ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte erlassen und der Beklagten untersagt, für Lebensmittel mit der Angabe „Anti-Kater“ zu werben oder werben zu lassen.

    Die Werbung mit der Angabe „Anti-Kater“ verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus. Demnach sei es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. Die hier streitigen Mineralstoffe seien Lebensmittel, da sie vom Menschen aufgenommen würden. Die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome - Alkoholkater - seien auch als Krankheit einzustufen. Mit der weiten Auslegung des Verordnungsbegriffs soll der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt würden. „Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig“, begründet der Senat weiter.

    Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann mit dem binnen zwei Wochen einzulegenden Einspruch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Versäumnisurteil vom 14.11.2024, 6 Ukl 1/24 - OLG FFM PM 63/2024

    • Werbung
    • Wettbewerbsrecht
    • Amazon
    • Lebensmittel
    • „Anti-Kater“
    • Mineralstofftabletten

OLG Frankfurt: „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten unzulässig

Worum ging es?

Amazon vertrieb Mineralstofftabletten mit der Bezeichnung „Dextro Energy Zero Calories (...) Tabletten – Anti-Kater“.

Ein Verbraucherschutzverband hielt diese Werbung für rechtswidrig und klagte auf Unterlassung.

Die Entscheidung des OLG

Das OLG Frankfurt hat Amazon per Versäumnisurteil untersagt, für Lebensmittel mit der Angabe „Anti-Kater“ zu werben.

👉 Die Bezeichnung verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung.

Begründung

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Lebensmitteln keine Eigenschaften zugeschrieben werden, die auf die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hindeuten.

Der Senat stellt klar:

  • Die beworbenen Mineralstofftabletten sind Lebensmittel.
  • Ein Alkoholkater ist im Sinne der Verordnung als Krankheit einzustufen.
  • Die Bezeichnung „Anti-Kater“ suggeriert, dass das Produkt Katerbeschwerden verhindern oder lindern könne.

Gerade dies soll die Verordnung verhindern:

👉 Verbraucher sollen Lebensmittel nicht als Ersatz für Arzneimittel ansehen und verwenden.

Daher sind Werbeaussagen unzulässig, die einem Lebensmittel eine vorbeugende oder heilende Wirkung gegen Katerbeschwerden zuschreiben.

Kernaussage

Die Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Anti-Kater“ ist unzulässig, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, das Produkt könne krankheitsähnliche Beschwerden verhindern, behandeln oder heilen.

Art. 7 Abs. 3 LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)
→ Verbot krankheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln

Abgrenzung Lebensmittel – Arzneimittel
→ zentraler Klassiker im Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht

Krankheitsbegriff im Lebensmittelrecht
→ weite Auslegung durch die Rechtsprechung

Gesundheitsbezogene Werbung
→ Grenzen zulässiger Werbeaussagen

§ 3a UWG
→ Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Marktverhaltensregeln als Wettbewerbsverstoß

Verbraucherschutzrecht
→ Schutz vor irreführenden Gesundheitsversprechen

Prüfungsklassiker
→ Ist die Werbeaussage lediglich werbliche Anpreisung oder wird eine krankheitsbezogene Wirkung behauptet?

Aktuelle Examensrelevanz
→ Gesundheits- und Nahrungsergänzungsmittelwerbung ist ein häufiger Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Klausuren.

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