Nach den Urteilsfeststellungen griff der Angeklagte im Stadtgebiet von Kassel, so auch auf dem dortigen Hauptfriedhof, in der Zeit zwischen dem 17. Februar 2022 und dem 4. August 2022 Frauen im Alter von 23 bis 79 Jahren sowie einen jungen Mann an. Der Angeklagte verlangte von seinen Opfern gewaltsam die Durchführung sexueller Handlungen, wobei er ein Opfer schwer verletzte, nahm ihnen zum Teil Geld und andere Wertgegenstände ab oder forderte die Geschädigten zu Übergabe von Geld an ihn auf. Eine 84jährige stieß der Angeklagte auf dem Kasseler Hauptfriedhof rabiat zu Boden und entriss ihr die Handtasche.
Die Überprüfung des Urteils durch den 2. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 20. Juni 2024 - 2 StR 150/24 - BGH PM 142/2024
Vorinstanz:
LG Kassel - Urteil vom 20. November 2023 - 11 KLs 2610 Js 26402/22