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§ 283d StGB

  • juristi.Red
  • 17. März 2023 um 15:57
  • 308 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Schuldnerbegünstigung

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder
    2. nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines anderen

    Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. aus Gewinnsucht handelt oder
    2. wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer dem anderen anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.

    (4) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der andere seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.

    • Strafrecht
    • § 283d StGB
    • Schuldnerbegünstigung

Schuldnerbegünstigung

(1) Wer mitbekommt, dass jemand in Geldproblemen steckt oder die Zahlungen eingestellt hat, und dann absichtlich Dinge, die dem anderen gehören und bei einer Insolvenz zu dessen Vermögen zählen würden, entweder mit dessen Zustimmung oder zu dessen Nachteil beiseite schafft, versteckt oder auf eine Art und Weise kaputt macht, die nicht okay ist, kann dafür bestraft werden. Die Strafe kann bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe betragen.

(2) Auch der Versuch, so etwas zu machen, ist strafbar.

(3) In besonders heftigen Fällen kann man sogar zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Gefängnis landen. Ein solcher Fall ist meist gegeben, wenn der Täter nur auf den eigenen Gewinn aus ist oder wissentlich viele Leute in die Bredouille bringt, indem er deren Vermögen gefährdet.

(4) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn die betroffene Person tatsächlich ihre Zahlungen eingestellt hat oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde oder der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wurde, weil nicht genug Geld vorhanden ist.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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