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§ 0091a ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 5. Januar 2021 um 18:27
  • 22. Februar 2025 um 23:48
  • 689 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Kosten bei Erledigung der Hauptsache

    (1) Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss. Dasselbe gilt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des Schriftsatzes widerspricht, wenn der Beklagte zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist.

    (2) Gegen die Entscheidung findet die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag nicht übersteigt. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist der Gegner zu hören.

    • Zivilprozess
    • Kosten
    • Erledigung
    • Prozesskosten
    • § 91a ZPO
    • Hauptsache

(1) Wenn die Parteien im Verhandlungsgespräch oder durch einen schriftlichen Antrag oder bei der Geschäftsstelle erklärt haben, dass der Streitfall erledigt ist, entscheidet das Gericht über die Kosten, wobei es den bisherigen Stand der Dinge berücksichtigt. Das passiert nach einem fairen Ermessen durch einen Beschluss. Das gleiche gilt, wenn der Beklagte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schriftsatzes der Erledigung des Klägers widerspricht, vorausgesetzt, er wurde vorher darauf hingewiesen.

(2) Gegen diese Entscheidung kann sofort Beschwerde eingelegt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache unter dem in § 511 ZPO genannten Betrag liegt. Bevor über die Beschwerde entschieden wird, muss der Gegner angehört werden.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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