Der Begriff vom "billigen Ermessen" hat im Zivilrecht sine Grundlage in § 315 BGB und bezeichnet eine Rechtsanwendung, die der Billigkeit entspricht. Darunter versteht man, eine angemessene und rechtskonforme Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze.
Genutzt wird dies unter anderem um Preise anzupassen oder Leistungen zu bestimmen.
Eine besondere Rollge spielt das billige Ermessen im Arbeitsrecht, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts seinem Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit zuweist.