Nachrichten

  • Zivilrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Unlauterer Wettbewerb

    Nachrichten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG sind die Informationen, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet werden.


    Ausgeschlossen sind Informationen, die als Teil eines Rundfunkdienstes über ein elektronisches Kommunikationsnetz an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden. Können jedoch diese Informationen mit dem identifizierbaren Teilnehmer oder dem Nutzer, der die Information erhält in Verbindung gebracht werden, gelten die Informationen per Definition als Nachrichten.

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