Bildschirmpause

  • <p>Die Bildschirmpause ist eine empfohlene "Pause" von der ständigen Arbeit am Monitor zur Schonung der Augen.<br></p>

    Gem. § 5 Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.


    § 5 BildscharbV wird regelmäßig als Anspruchsgrundlage für Bildschirmpausen genannt. Die Länge und Ausgestaltung der Bildschirmpausen ist umstritten. Es hängt im Allgemeinen von der betrieblichen Praxis ab. Einen besonderen Anspruch auf eine bestimmte Länge hat man dann, wenn sich dies aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung etwas ergibt.


    Bildschirmpausen sind bezahlte Kurzpausen. Diese sind von den Ruhepausen nach dem Arbeitszeitrecht zu unterscheiden. Beide haben nichts mit einander zu tun.


    Die Bildschirmpause ist Teil der Arbeitszeit und vom Arbeitgeber zu vergüten. Die Länge der Bildschirmpausen ist umstritten. Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser ein Initiativrecht und kann eine Betriebsvereinbarung über die Länge und Ausgestaltung der Bildschirmpausen vom Arbeitgeber verlangen.

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