Der Boykott ist eine in der Praxis sehr seltene Arbeitskampfmöglichkeit des Arbeitnehmers und bedeutet den Ausschluss des Arbeitgebers vom geschäftlichen Verkehr, der sich sowohl auf das Personal, als auch auf die Produkte beziehen kann. (W. Dütz, Arbeitsrecht 6. Aufl. 2001, § 10 Rnr. 610 a)
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