Für die Bildungsgänge innerhalb der Kooperativen Gesamtschulen gelten die Versetzungsbestimmungen der jeweiligen Schulart entsprechend.
Fassung neu ab 01. Aug 2026
Robots.txt
Für die Bildungsgänge innerhalb der Kooperativen Gesamtschulen gelten die Versetzungsbestimmungen der jeweiligen Schulart entsprechend.
Fassung neu ab 01. Aug 2026
Versetzung an der Kooperativen Gesamtschule
Für die Versetzung an einer Kooperativen Gesamtschule gibt es keine eigenständigen Versetzungsregeln. Entscheidend ist vielmehr, welchen Bildungsgang die Schülerin oder der Schüler innerhalb der Gesamtschule besucht.
Für den jeweiligen Bildungsgang gelten die Versetzungsbestimmungen der entsprechenden Schulart entsprechend.
Das bedeutet insbesondere:
Damit richten sich beispielsweise auch die Voraussetzungen für die Versetzung und die Möglichkeiten eines Notenausgleichs nach den Regelungen der jeweils entsprechenden Schulart.
Entscheidend ist also nicht allein, dass die Schülerin oder der Schüler eine Kooperative Gesamtschule besucht, sondern welchem Bildungsgang sie oder er dort zugeordnet ist.
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W