In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Formen der Gesamtschule:
- Kooperative Gesamtschule (KGS) – geregelt in § 17 SchulG M-V
- Integrierte Gesamtschule (IGS) – geregelt in § 18 SchulG M-V
1 Kooperative Gesamtschule (§ 17 SchulG M-V)
Die Kooperative Gesamtschule (KGS) vereint die Bildungsgänge der Regionalen Schule und des Gymnasiums unter einem Dach.
Nach § 17 Abs. 2 SchulG M-V gilt:
ZitatIn der Kooperativen Gesamtschule sind nach der Orientierungsstufe die zur Berufsreife und Mittleren Reife führenden Bildungsgänge der Regionalen Schule sowie der gymnasiale Bildungsgang pädagogisch und organisatorisch miteinander verbunden. Die Bildungsgänge werden aufeinander bezogen geführt.
Merkmale:
- umfasst grundsätzlich die Jahrgangsstufen 5 bis 12, ohne gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 10,
- die Schülerinnen und Schüler werden überwiegend bildungsgangbezogen unterrichtet,
- Wechsel zwischen den Bildungsgängen sind grundsätzlich möglich.
2 Integrierte Gesamtschule (§ 18 SchulG M-V)
Die Integrierte Gesamtschule (IGS) führt die verschiedenen Bildungsgänge in einer gemeinsamen Schulform zusammen.
Nach § 18 Abs. 2 SchulG M-V gilt:
ZitatIn der Integrierten Gesamtschule werden nach der Orientierungsstufe die Bildungsgänge der Regionalen Schule sowie der gymnasiale Bildungsgang vereinigt. Der Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler wird individuell gestaltet. Durch eine Unterrichtsorganisation nach unterschiedlichen Leistungsansprüchen wird eine Schwerpunktbildung entsprechend der Leistungsfähigkeit sowie den individuellen Lernausgangslagen, Entwicklungsvoraussetzungen und Begabungen ermöglicht.
Merkmale:
- umfasst grundsätzlich die Jahrgangsstufen 5 bis 12, ohne gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 10,
- die Schülerinnen und Schüler lernen zunächst gemeinsam,
- eine Differenzierung erfolgt über Kurse oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen,
- von Klasse 5 bis 9 steigen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ohne Versetzung auf; erst der Übergang in Klasse 10 erfolgt durch Versetzung.
3 Unterschied zwischen KGS und IGS
| Kooperative Gesamtschule (KGS) | Integrierte Gesamtschule (IGS) |
|---|---|
| Getrennte Bildungsgänge (Regionale Schule und Gymnasium) innerhalb einer Schule | Gemeinsamer Unterricht mit Differenzierung nach Leistungsniveau |
| Unterricht überwiegend bildungsgangbezogen | Unterricht überwiegend gemeinsam, Differenzierung durch Kurse |
| Wechsel zwischen Bildungsgängen möglich | Individuelle Förderung innerhalb einer gemeinsamen Lerngruppe |
Beide Schulformen ermöglichen – je nach Leistungen – den Erwerb der Berufsreife, der Mittleren Reife oder der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).