In Mecklenburg-Vorpommern ist die Grundschule im § 13 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) geregelt.
Nach § 13 Abs. 1 SchulG M-V gilt:
Zitat„Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie vermittelt die allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten für alle Schülerinnen und Schüler und legt die Grundlage für einen späteren Bildungserfolg.“
1 Aufgaben der Grundschule
Die Grundschule hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vermittlung grundlegender Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen,
- Förderung der sprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, musischen und sozialen Entwicklung,
- Entwicklung von Lern- und Arbeitsmethoden,
- Vorbereitung auf den Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Ziele ergeben sich aus dem allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag des Schulgesetzes sowie dem Auftrag der Grundschule.
2 Dauer der Grundschule
Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Im Anschluss wechseln die Schülerinnen und Schüler in der Regel an eine:
- Regionale Schule,
- Kooperative Gesamtschule,
- Integrierte Gesamtschule oder
- ein Gymnasium.
3 Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern
Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Orientierungsstufe an der Grundschule. Die Orientierungsstufe gehört bereits zur weiterführenden Schule und umfasst die Klassenstufen 5 und 6 (§ 14 SchulG M-V). Dort wird die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler beobachtet und die weitere Schullaufbahn vorbereitet.