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§ 336 FamFG

  • sophme
  • 7. Juni 2026 um 21:36
  • 79 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen

    Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.

    • Betroffener
    • Beschwerde
    • Unterbringung
    • Familienverfahrensgesetz
    • Unterbringungssachen
    • § 336 FamFG
    • Einlegung

Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen

Die betroffene Person kann eine Beschwerde nicht nur beim zuständigen Gericht einlegen, sondern auch bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie untergebracht ist.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person ihr Beschwerderecht auch während einer Unterbringung einfach ausüben kann.

_______________________

Praxis-Beispiel: Ein Mann ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in einer psychiatrischen Klinik in Köln untergebracht. Das Verfahren wurde ursprünglich von einem Gericht in Bonn geführt. Möchte der Mann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, kann er dies auch beim Amtsgericht in Köln tun, ohne sich an das weiter entfernte Gericht wenden zu müssen.

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