(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon], dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
- a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchst a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst b DSGVO beruht und
- b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] einem anderen [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
(3) Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Art. 17 DSGVO unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon], die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(4) Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
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Auf die Norm verweisen:
- juristi.Direktlink
- https://k08.net/dsgvo20
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