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§ 0568 ZPO

  • klaus25
  • 21. September 2025 um 17:58
  • 179 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Originärer Einzelrichter

    Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn

    1. die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder
    2. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

    Auf eine erfolgte oder unterlassene Übertragung kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

    • Zivilprozess
    • Beschwerde
    • Einzelrichter
    • Rechtsmittel
    • sofortige Beschwerde
    • § 568 ZPO

Einzelrichter in der Beschwerde

Das Beschwerdegericht entscheidet durch einen seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger getroffen wurde. Wenn der Einzelrichter der Meinung ist, dass das Verfahren kompliziert ist oder besondere rechtliche Fragen aufwirft, gibt er das Ganze an das Beschwerdegericht weiter, das dann in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung entscheidet.

Das gilt besonders, wenn:

  1. Die Sache besondere Schwierigkeiten hat, sei es faktisch oder rechtlich.
  2. Es um eine Rechtsfrage geht, die von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Übrigens, wenn eine Übertragung stattgefunden hat oder nicht, kann man darauf kein Rechtsmittel stützen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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