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§ 0567 ZPO

  • klaus25
  • 19. September 2025 um 19:19
  • 3. Januar 2026 um 19:01
  • 239 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde

    (1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn

    1. dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder
    2. es sich um solche eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde Entscheidungen handelt, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist.

    (2) Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro übersteigt.

    (3) Der Beschwerdegegner kann sich der Beschwerde anschließen, selbst wenn er auf die Beschwerde verzichtet hat oder die Beschwerdefrist verstrichen ist. Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Beschwerde zurückgenommen oder als unzulässig verworfen wird.

    Fassung ab 01. Jan 2026

    _________________

    Fassung bis einschl 31. Dez 2025

    (1) ...

    (2) Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt.

    (3) ...

    • Zivilprozess
    • Beschwerde
    • Rechtsmittel
    • § 567 ZPO
    • sofortige Beschwerde
    • Anschlussbeschwerde

Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde

(1) Du kannst sofortige Beschwerde einlegen gegen Entscheidungen, die in erster Instanz von den Amtsgerichten und Landgerichten getroffen wurden, wenn

  1. es im Gesetz so festgelegt ist oder
  2. es sich um Entscheidungen handelt, bei denen keine mündliche Verhandlung nötig ist und die ein Gesuch im Verfahren abgelehnt haben.

(2) Wenn es um Kostenentscheidungen geht, kannst du nur dann Beschwerde einlegen, wenn der Streitwert über 300 Euro liegt.

(3) Derjenige, der gegen die Entscheidung ist, kann sich deiner Beschwerde anschließen, auch wenn er selbst darauf verzichtet hat oder die Frist schon abgelaufen ist. Die Anschließung zählt aber nicht mehr, wenn du die Beschwerde zurückziehst oder sie als unzulässig abgelehnt wird.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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