Rechtsgebiet: IP-Recht
DMA - Digital Markets Act - Gesetz über digitale Märkte
Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828
Das DMA soll die digitale Wirtschaft fairer und wettbewerbsfähiger machen. Es ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne.
1 Digital Markets Act (DMA)
- Regelt das Verhalten sehr großer digitaler Unternehmen („Gatekeeper“), z. B. Google, Apple, Meta, Amazon, Microsoft.
- Ziel: fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten schaffen.
- Gatekeeper müssen bestimmte Pflichten erfüllen, z. B.:
- eigene Dienste dürfen nicht bevorzugt werden
- Nutzer müssen leicht Apps deinstallieren können
- App-Stores müssen Wettbewerb zulassen (z. B. alternative Zahlungswege)
- Daten aus verschiedenen Diensten dürfen nicht einfach kombiniert werden
- Gatekeeper dürfen bestimmte Dinge nicht tun, z. B.:
- andere Anbieter aus dem Markt drängen
- eigene Produkte systematisch bevorzugen
- Geschäftsmodelle der Anbieter kopieren, die ihre Plattform nutzen
- Die EU kann bei Verstößen hohe Geldstrafen verhängen (bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes).
- Zielgruppen des Gesetzes: Plattformen, Messenger-Dienste, App-Stores, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Webbrowser.
[juristi.Link] zum DMA im Volltext