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§ 145 StGB

  • sophme
  • 22. Januar 2023 um 23:36
  • 1. Juni 2025 um 17:49
  • 377 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich

    1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
    2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer absichtlich oder wissentlich

    1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
    2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 StGB oder § 304 StGB mit Strafe bedroht ist.

    • Strafrecht
    • Missbrauch
    • Unfall
    • Beeinträchtigung
    • § 145 StGB
    • Notruf
    • Nothilfemittel
    • Unfallverhütungsmittel
    • Notfall
    • Unfallverhütung
    • Nothilfe

Missbrauch von Notrufen und Störung von Sicherheitsmaßnahmen

(1) Wenn jemand absichtlich oder wissentlich

  1. Notrufe oder Notzeichen falsch nutzt oder
  2. so tut, als bräuchte man wegen eines Unfalls oder einer anderen Gefahr Hilfe,

dann kann das bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

(2) Wenn jemand absichtlich oder wissentlich

  1. Warn- oder Verbotsschilder, die dazu dienen, Unfälle oder Gefahren zu vermeiden, entfernt, unkenntlich macht oder verändert, oder
  2. Sicherheitsvorrichtungen oder Rettungsgeräte, die für den Notfall gedacht sind, kaputt macht oder unbrauchbar macht,

dann kann das bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe zur Folge haben, es sei denn, es fällt unter andere Paragraphen, die schon Strafen vorsehen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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