Hartz-IV-Regelung verstößt nicht gegen Verfassung

  • Das Bundessozialgericht Kassel hat jetzt entschieden, dass die Regelsätze von Hartz-IV, wonach Arbeitslosengeld-II-Empfänger 345 Euro im Monat bekommen, nicht gegen die Verfassung verstoßen.

    Demnach haben die Empfänger keinen Anspruch auf mehr Geld. Mit diesem Urteil wurde die Klage einer ehemaligen Industriearbeiterin aus dem Landkreis Lörrach in Baden abgewiesen, mit der Begründung, dass die Regelsätze einen weiten Spielraum des Gesetzgebers darstellen, was auch die Höhe der Leistung betrifft. Die Frau hatte geklagt, dass das Geld bedeutend zu wenig ist und sie aus diesem Grund vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen ist. Das verstößt ihrer Ansicht nach gegen die Verfassung. [@]

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