B 3 KR 12/05 R - Behindertes Paar bekommt zweisitzigen Rollstuhl

  • Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Krankenkassen einem behinderten Ehepaar Hilfsmittel bezahlen müssen.

    Eine Hamburgerin hatte geklagt und Recht bekommen. Der Versicherten steht ein zweisitziger Elektrorollstuhl zu. Sie selbst kann einen solchen Rollstuhl nicht steuern und ihr Mann kann sie in einem normalen Rollstuhl nicht schieben. Damit sie doch mal zusammen ausgehen können, bekommen sie jetzt einen Zweisitzer. Denn die Frau dürfe nicht allein auf fremde Hilfsdienste verwiesen werden.


    Die Klägerin leidet neben einer spastischen Lähmung, weshalb sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist, auch an einer starken Sehbehinderung. Wegen der Spastik sind ihre Arme schwach, deshalb kann sie keinen normalen Rollstuhl führen. Auch ein Elektrorollstuhl kommt für sie alleine nicht in Frage, da sie fast blind ist. Ihr Ehemann ist ebenfalls an einer spastischen Lähmung erkrankt und kann nicht laufen. Beide Eheleute sind bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Früher taten sich diese zusammen und zahlten einen zweisitzigen Elektrorollstuhl. Doch dieser ist bei einem Brand komplett zerstört worden. Beide Kassen lehnen nun den Antrag auf ein Nachfolgemodell ab. Eine der Kassen war der Auffassung, dass die Ehefrau sich auch von jemand anderes, beispielsweise einem Zivildienstleistenden schieben lassen kann. Egal was getan wird, sie ist auf jeden Fall auf Hilfe angewiesen. Doch das Bundessozialgericht entschied nun, dass fremde Hilfe und Hilfe nicht zu vergleichen ist. Ein zweisitziger Elektrorollstuhl habe einen bedeutenden Vorteil. Die Frau ist nicht oder nur kaum auf fremde Hilfe, wie Hilfsdienste, angewiesen, um auch mal aus dem Haus zu kommen. Damit ist ihre selbstständige Lebensführung gewährleistet. (Az: B 3 KR 12/05 R) [@]

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