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§ 243 StGB

  • juristi.Redaktion
  • 8. März 2021 um 21:32
  • 6. Juni 2025 um 15:58
  • 884 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls

    (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. Zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
    2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
    3. gewerbsmäßig stiehlt,
    4. Aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
    5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
    6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
    7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

    • Strafrecht
    • Diebstahl
    • § 243 StGB
    • besonders schwerer Fall

Echt fieser Diebstahl

Wenn's richtig schlimm wird, kann man beim Diebstahl mit einer Strafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren rechnen. Ein solcher schlimmer Fall passiert meistens, wenn der Täter:

  1. In ein Gebäude, einen Büro- oder Geschäftsraum einbricht oder mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen Werkzeug rein kommt oder sich versteckt,
  2. Etwas klaut, das besonders gut gesichert ist, zum Beispiel in einem verschlossenen Behälter,
  3. Gewerbsmäßig stiehlt,
  4. Aus einer Kirche oder einem anderen Ort, der für den Gottesdienst genutzt wird, etwas stiehlt, das für den Gottesdienst oder die religiöse Verehrung gedacht ist,
  5. Etwas klaut, das für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte wichtig ist und in einer Sammlung ausgestellt oder öffentlich zugänglich ist,
  6. Die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine Gefahr ausnutzt,
  7. Waffen oder Sprengstoff stiehlt, für die man eine Erlaubnis braucht.

Wenn's um die Punkte 1 bis 6 geht, gilt das nicht als besonders schwer, wenn es nur um eine wertlose Sache geht.

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