Wettbewerbsparameter

  • Zivilrecht - Kartellrecht

    Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen bedient sich bei der Beurteilung der rechtswidrigen Beschränkungen sogenannter Wettbewerbsparameter.


    Das sind Mittel (Aktionsparameter), mit deren Hilfe das Ziel des Wettbewerb zu Geschäftsabschlüssen mit Dritten zu gelangen und so das eigene Unternehmen zu fördern, erreicht werden soll. Dies sind Preis, Qualität, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Werbung, Absatz- und Beschaffungsmethoden sowie Produktgestaltung, Kundendienst und Umweltschutz. [@]

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