- Die Begriffe "vis absoluta / compulsiva" beschreibt die Erscheinungsform der Gewalt im Straftatbestand der Nötigung. Vis compulsiva ist die nötigende Gewalt und bezeichnet eine Gewaltanwendung, die den Willen des Angegriffenen beugt.
- Der Wille wird in eine gewünschte Richtung gelenkt. Es ist ausreichend, dass die Gewalt geeignet ist, den Willen in eine bestimmte Richtung zu drängen, die Gewalt muss nicht unwiderstehlich sein (LK § 240 Rnr. 38), auch muss kein Widerstand des Genötigten dagegen geleistet werden. Abgegrenzt wird die vis compulsiva von der Drohung (auch ein Tatbestandsmerkmal des § 240 StGB) dadurch, dass diese eine rein psychologische Beeinflussung ist, bei der ein Übel erst in Aussicht gestellt wird, bei der vis compulsiva das Übel (= Gewalt) schon stattfindet. (RGSt 64, 116) Die zweite Form der Gewalt ist die vis absoluta
- Als Beispiele für vis compulsiva sind zu nennen: Schläge, Erzwingen eines Überholvorgangs (BGHSt 19, 263).
- Der Begriff vis compulsiva spielt auch eine Rolle bei der Erpressung § 253 StGB (Handlung gegen Sache, die den Willen des anderen beugt) und der räuberischen Erpressung § 255 StGB (Handlung gegen Person, die eine Willenreaktion des Erpressten erzwingen soll).
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Kurz informiert - News
- Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
- Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
- Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
- Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
- EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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