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§ 2271 BGB

  • Weitergeleitet von „2271 BGB“
  • anit
  • 4. August 2019 um 12:13
  • 2. Oktober 2024 um 09:36
  • 944 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

    (1) Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 BGB bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach den für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296 BGB. Durch eine neue Verfügung von Todes wegen kann ein Ehegatte bei Lebzeiten des anderen seine Verfügung nicht einseitig aufheben.

    (2) Das Recht zum Widerruf erlischt mit dem Tode des anderen Ehegatten; der Überlebende kann jedoch seine Verfügung aufheben, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt. Auch nach der Annahme der Zuwendung ist der Überlebende zur Aufhebung nach Maßgabe des § 2294 BGB und des § 2336 BGB berechtigt.

    (3) Ist ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling der Ehegatten oder eines der Ehegatten bedacht, so findet die Vorschrift des § 2289 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung.

    • Zivilrecht
    • widerruf
    • Erbrecht
    • Testament
    • Gemeinsames Testament
    • gemeinschaftliches
    • Verfügungen
    • wechselbezügliche
    • § 2271 BGB
    • wechelseitig

(1) Wenn einer der Ehepartner eine Verfügung hat, die mit der Verfügung des anderen Ehepartners in einem bestimmten rechtlichen Verhältnis steht, kann diese Verfügung zu Lebzeiten der beiden nach den Regeln für den Rücktritt von einem Erbvertrag widerrufen werden. Das steht in § 2270 BGB. Ein Ehepartner kann die Verfügung des anderen nicht einfach so ändern, solange der andere noch lebt, auch nicht durch eine neue Verfügung nach dem Tod.

(2) Das Recht, eine Verfügung zu widerrufen, endet, wenn der andere Ehepartner stirbt. Der Überlebende kann aber seine eigene Verfügung aufheben, wenn er das, was ihm zugewandt wurde, ablehnt. Selbst wenn er das Angebot angenommen hat, hat er immer noch die Möglichkeit, seine Verfügung gemäß § 2294 BGB und § 2336 BGB rückgängig zu machen.

(3) Falls ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling eines der Ehepartner bedacht wird, gilt die Regel aus § 2289 Abs. 2 BGB entsprechend.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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