Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
FamFG
  • Alles
  • FamFG
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Zivilrecht
  4. Gesetze
  5. FamFG

§ 332 FamFG

  • sophme
  • 7. Juni 2026 um 21:10
  • 41 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

    Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 331 FamFG bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Bestellung des Verfahrenspflegers erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.

    • einstweilige Anordnung
    • Dringlichkeit
    • Unterbringung
    • Familienverfahrensgesetz
    • Unterbringungssachen
    • § 332 FamFG

Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

In besonders dringenden Fällen darf das Gericht eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme sofort anordnen, auch wenn die betroffene Person noch nicht persönlich angehört wurde und noch kein Verfahrenspfleger bestellt oder angehört worden ist.

Voraussetzung ist, dass Gefahr im Verzug besteht, also ein Abwarten zu erheblichen Nachteilen oder Gefahren führen würde.

Die unterbliebene Anhörung des Betroffenen sowie die Bestellung und Anhörung des Verfahrenspflegers müssen anschließend unverzüglich nachgeholt werden.

_____________________________

Praxis-Beispiel: Ein Mann befindet sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation und droht unmittelbar, sich oder andere schwer zu verletzen. Da keine Zeit für die sofortige Durchführung aller Verfahrensschritte bleibt, ordnet das Gericht die vorläufige Unterbringung umgehend an. Die persönliche Anhörung und die Beteiligung eines Verfahrenspflegers werden unmittelbar danach nachgeholt.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff § 331 FamFG
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff § 333 FamFG
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert

  • EU-Kommission legt Strategie für den Binnenmarkt vor: Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts vorgestellt. Ziel ist es, die zehn größten Hemmnisse im Binnenmarkt abzubauen, Bürokratie zu reduzieren, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen sowie den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu stärken. Mehr erfahren ...
  • Bundesrat berät über weitere Digitalisierung der Verwaltung: Der Bundesrat hat sich mit mehreren Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung befasst. Ziel ist es, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen weiter zu vereinfachen. Mehr erfahren ...
  • Bundesregierung informiert über neue gesetzliche Regelungen: Zum Monatsbeginn sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – unter anderem in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Verwaltung. Die Bundesregierung bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Mehr erfahren ...
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern berät Änderungen im Kommunalrecht: Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuelle Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Kommunalrechts und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Tagesordnung. Dazu gehören unter anderem dauerhafte digitale Sitzungen kommunaler Gremien, mehr Beteiligungsmöglichkeiten sowie Vereinfachungen bei kommunalen Verfahren. Mehr erfahren ...
  • Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern treibt Digitalisierung der Justiz voran: Die Landesregierung setzt den Ausbau digitaler Justizverfahren weiter fort. Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Verfahren und eine bessere digitale Erreichbarkeit der Gerichte. Mehr erfahren ...
  • Europäische Digitale Identität: EU treibt Einführung der EUDI Wallet voran: Die Europäische Kommission treibt die Einführung der Europäischen Digitalen Identitätswallet (EUDI Wallet) voran. Bis Ende 2026 sollen alle Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Brieftasche zur sicheren Identifikation und Nutzung öffentlicher sowie privater Online-Dienste bereitstellen. Die Wallet basiert auf der eIDAS-Verordnung und soll grenzüberschreitende Verwaltungs- und Geschäftsprozesse vereinfachen. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Juli 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 29

    2. 30

    3. 1

    4. 2

    5. 3

    6. 4

    7. 5

    1. 6

    2. 7

    3. 8

    4. 9

    5. 10

    6. 11

    7. 12

    1. 13

    2. 14

    3. 15

    4. 16

    5. 17

    6. 18

    7. 19

    1. 20

    2. 21

    3. 22

    4. 23

    5. 24

    6. 25

    7. 26

    1. 27

    2. 28

    3. 29

    4. 30

    5. 31

    6. 1

    7. 2

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S