"Gröbliche Verfehlung" bedeutet im juristischen Sprachgebrauch:
➡️ ein besonders schwerer, deutlicher und eindeutiger Verstoß gegen eine Pflicht, ein Gebot oder einen gesetzlichen Auftrag.
Es handelt sich um mehr als nur einen Fehler oder eine leichte Pflichtverletzung. „Gröblich“ heißt im Kern:
- offensichtlich schwerwiegend,
- erheblich über das normale Maß hinausgehend,
- nicht mehr hinnehmbar,
- klar erkennbar schlecht bzw. unangemessen.
Der Begriff wird vor allem dort verwendet, wo eine Norm nur verletzt ist, wenn ein Verhalten qualifiziert fehlerhaft war – also deutlich schlimmer als ein bloßer Verstoß.
1 Beispiele aus dem Recht
1.1 1. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (wie im Rundfunkbeitrags-Urteil)
Eine Programmverfehlung wäre gröblich, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk über längere Zeit:
- erhebliche Einseitigkeit zeigt,
- dauerhaft keine Vielfalt mehr bietet,
- seinen Funktionsauftrag fast vollständig verfehlt.
Es reicht nicht, dass es einzelne Fehler oder als unschön empfundene Sendungen gibt.
1.2 2. Arbeitsrecht / Dienstrecht
Ein Beamter oder Arbeitnehmer begeht eine „gröbliche Pflichtverletzung“, wenn er etwa:
- sich massiv illoyal verhält,
- bewusst gegen wesentliche Dienstpflichten verstößt,
- seine Aufgaben in gravierender Weise verletzt.
1.3 3. Vereins- und Gesellschaftsrecht
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es durch gröbliche Pflichtverletzungen den Verein massiv schädigt.
2 Merksatz
ZitatGröblich = eindeutig, schwerwiegend und erheblich über das Übliche hinausgehend falsch.
3 🧾 Kurz zusammengefasst
Eine gröbliche Verfehlung ist:
- schweres, objektiv erhebliches Fehlverhalten
- das eine tiefe Verletzung von Pflichten oder Vertrauen darstellt
- und spürbare rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.