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  3. Öffentliches Recht

gröbliche Verfehlung

  • sophme
  • 7. Dezember 2025 um 23:15
  • 7. Dezember 2025 um 23:18
  • 165 mal gelesen
  • Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff; öffentliches Recht; Arbeitsrecht; Vereinsrecht u.A.

    "Gröbliche Verfehlung" bedeutet im juristischen Sprachgebrauch:

    ➡️ ein besonders schwerer, deutlicher und eindeutiger Verstoß gegen eine Pflicht, ein Gebot oder einen gesetzlichen Auftrag.

    Es handelt sich um mehr als nur einen Fehler oder eine leichte Pflichtverletzung. „Gröblich“ heißt im Kern:

    • offensichtlich schwerwiegend,
    • erheblich über das normale Maß hinausgehend,
    • nicht mehr hinnehmbar,
    • klar erkennbar schlecht bzw. unangemessen.

    Der Begriff wird vor allem dort verwendet, wo eine Norm nur verletzt ist, wenn ein Verhalten qualifiziert fehlerhaft war – also deutlich schlimmer als ein bloßer Verstoß.


    1 Beispiele aus dem Recht

    1.1 1. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (wie im Rundfunkbeitrags-Urteil)

    Eine Programmverfehlung wäre gröblich, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk über längere Zeit:

    • erhebliche Einseitigkeit zeigt,
    • dauerhaft keine Vielfalt mehr bietet,
    • seinen Funktionsauftrag fast vollständig verfehlt.

    Es reicht nicht, dass es einzelne Fehler oder als unschön empfundene Sendungen gibt.

    1.2 2. Arbeitsrecht / Dienstrecht

    Ein Beamter oder Arbeitnehmer begeht eine „gröbliche Pflichtverletzung“, wenn er etwa:

    • sich massiv illoyal verhält,
    • bewusst gegen wesentliche Dienstpflichten verstößt,
    • seine Aufgaben in gravierender Weise verletzt.

    1.3 3. Vereins- und Gesellschaftsrecht

    Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es durch gröbliche Pflichtverletzungen den Verein massiv schädigt.


    2 Merksatz

    Zitat

    Gröblich = eindeutig, schwerwiegend und erheblich über das Übliche hinausgehend falsch.

    3 🧾 Kurz zusammengefasst

    Eine gröbliche Verfehlung ist:

    • schweres, objektiv erhebliches Fehlverhalten
    • das eine tiefe Verletzung von Pflichten oder Vertrauen darstellt
    • und spürbare rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
    • gröblicher Verfehlung
    • gröbliche Verfehlung
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Kurz informiert - News

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  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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