als Berliner Testament wird heute ein Verfügung von Todes wegen bezeichnet, bei der die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzenden Ehegatten ihre Kinder oder Dritte zu erben des Längerlebenden mit der Maßgabe berufen, daß diesem der Gesamtnachlaß zur freien lebzeitigen Verfügung allein verbleibt und den Kindern nur das bei seinem Tod vorhandene Vermögen zufallen soll. (BayObLG 66, 408) Der Überlebende der Ehegatten wird Vollerbe und kann über den gesamten Nachlass frei verfügen.
Für die Gestaltung eines Berliner Testamentes gibt es drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die unterschiedliche Folgen haben: die Trennungslösung, die Einheitslösung und die Vollerbenfolge mit Nießbrauchvermächtnis.
Das Testament kann gem. § 2265 BGB nur von Ehegatten errichtet werden.
siehe auch gemeinschaftliches Testament