Trennungslösung

  • Zivilrecht - Erbrecht

    Die Trennungslösung ist das ursprüngliche Berliner Testament. Die beiden Partner (Ehegatte, Lebensgemeinschaft) setzen den anderen Partner als seinen Vorerben, einen Dritten als seinen Nacherben und diesen zugleich für den Fall des eigenen Überlebens als Ersatzerben ein.


    Als Rechtsfolge der Trennungslösung ist die Entstehung zweier getrennter Vermögensmassen in der Hand des überlebenden (Ehe-)Partners, das eigene Vermögen und das Vermögen des Erblassers. Mit seinem Tod, dem Nacherbfall, erhält der Dritte beide Vermögen getrennt und aus unterschiedlichen Rechtsgründen: den Nachlass des Erstverstorbenen als dessen Nacherbe (§ 2139 BGB) und den Nachlass des Letztverstorbenen als dessen Vollerbe, da der Dritte den im Testament zuvor eingesetzten, aber bereits verstorbenen Ehegatten ersetzt.

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