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Einheitslösung

  • werner34
  • 10. Juli 2019 um 21:38
  • 827 mal gelesen
  • Zivilrecht - Erbrecht

    bezeichnet die Bestimmung der Voll- und Schlusserbenfolge beim Berliner Testament. Dabei setzen die (Ehe-)Partner sich gegenseitig zu Alleinerben ein und Dritte zu Erben des Überlebenden (Schlusserben) ein. Dem Überlebenden verbleibt das gesamte Vermögen und nur das bei Tod des Überlebenden vorhandene Vermögen soll dem Schlusserben zufallen. Der Schlusserbe ist von den beiden Testierenden als Ersatzerbe für den Fall eingesetzt, dass der andere Partner stirbt.

    Als Rechtsfolge ergibt sich, dass beim Tod des des Erstversterbenden der Überlebende Vollerbe wird. Das eigene Vermögen und der Nachlass des Verstorbenen vereinigen sich in seiner Hand zu einem Vermögen. Über dieses kann er frei verfügen, soweit nicht § 138 BGB Grenzen setzt. Das nach seinem Tod noch vorhanden Vermögen geht auf den Dritten über.

    Geht der überlebende Partner eine neue Verbindung (Ehe, Lebenspartnerschaft) ein und macht von seinem Anfechtungsrecht keinen Gebrauch, so erhält der neue Partner seinen Pflichtteil aus dem gesamten Vermögen (Eigenvermögen + Nachlass).

    Die Schlusserbeneinsetzung ist dann als gewollt anzusehen, wenn beide Partner das beiderseitige Vermögen ersichtlich als eine Einheit ansehen und eine verschiedene Rechtsstellung des Überlebenden zu den beiden ursprünglichen Vermögensmassen und die Möglichkeit der Trennung der Massen beim Tod des Längstlebenden haben ausschließen wollen (RGZ 113, 234; KG DNotZ 1955, 411)

    • Berliner Testament
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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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