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Schlusserbe

  • werner34
  • 31. Juli 2017 um 01:05
  • 5. Juli 2020 um 17:08
  • 1.258 mal gelesen
  • ist der begünstigte Dritte bei einem Berliner Testament

    ist der begünstigte Dritte bei einem Berliner Testament

    Der gesamte Nachlass geht zuerst einheitlich auf den überlebenden Ehegatten und dann von diesem zusammen mit dessen Vermögen auf den Schlusserben über. Dieser ist nur der Erbe des längerlebenden Ehepartner. Er muss also dessen Tod überleben. Der Schlusserbe hat keine Anwarschaft auf das Erbe, so wie der Nacherbe. Er kann jedoch bereits nach dem ersten Erbfall einen Pflichtteil verlangen. Faktisch ist er zunächst enterbt. Dies geht aber nur insoweit er gegenüber dem erstverstorbenen Ehegatten auch pflichtteilsberechtigt war.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
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