1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
- Gilt in der Regel nur für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate beschäftigt sind.
- Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – das heißt, es muss einen der drei Gründe geben:
- Betriebsbedingt (z. B. Auftragsmangel, Stellenabbau)
- Personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis)
- Verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen, Abmahnung nötig)
- Arbeitgeber müssen eine Interessenabwägung vornehmen und mildere Mittel prüfen.
- Regelt besondere Schutzmechanismen, z. B. für:
- Schwangere
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehinderte (zusätzliche Zustimmung nötig)
- Enthält Regeln zur Kündigungsschutzklage (3-Wochen-Frist!).
- Ziel: Arbeitnehmer vor willkürlichen oder unfairen Kündigungen schützen.
[juristi.Link] zum KSchG im Volltext