1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Regelt den Umgang mit Abfällen in Deutschland.
- Ziel: Ressourcen schonen und Umwelt schützen.
- Schreibt eine Abfallhierarchie vor:
- Vermeidung
- Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung
- Beseitigung (z. B. Verbrennen, Deponie)
- Verpflichtet Unternehmen und Privatpersonen, Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen.
- Regelt Pflichten von Kommunen bei der Abfallentsorgung.
- Fördert die Kreislaufwirtschaft, also die Wiederverwendung von Materialien.
- Enthält Vorschriften für Produktverantwortung, z. B. Hersteller müssen ihre Produkte so gestalten, dass sie später wiederverwertbar sind.