Torwächter sind herausragende digitale Plattformen, sog. zentrale Plattformdienste (ZPD) mit erheblichem Einfluss auf den Binnenmarkt.
Dazu zählen (DMA Anhang) u.a.:
- Online-Vermittlungsdienste,
- Online-Dienste sozialer Netzwerke,
- Online-Suchmaschinen,
- Video-Sharing-Plattform-Dienste,
- nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (Messenger),
- Betriebssysteme,
- Webbrowser,
- virtuelle Assistenten,
- Cloud-Computing-Dienste und
- Online-Werbedienste.
Die Regelungen zu den Torwächtern (Art. 3 ff. DMA) befinden sich im DMA (Digital Markets Act/Gesetz über digitale Märkte).
Ziel ist es lt. DMA, das Märkte bestreitbar bleiben/werden und die Nutzung dieser zentrale Plattformdienste zu fairen Bedingungen erfolgt.