Strafrecht
5 StR 638/25 - Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil nunmehr zurückgenommen hat, ist dieses damit rechtskräftig.