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Strafrecht 5 StR 638/25 - Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig

  • klaus25
  • 3. Juni 2026 um 15:28
  • 34 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Klausur- / Examensrelevanz
  • Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil nunmehr zurückgenommen hat, ist dieses damit rechtskräftig.

    Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin, die Nebenklägerin, im Streit mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und angezündet zu haben.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es im Verlauf des Streits zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin zu einem Gerangel, als letztere im Begriff war, von ihr auf die Terrasse geworfene Kleidung des Angeklagten mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden. Hierbei schwappte Ethanol auf den Rücken der Nebenklägerin, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Hierauf hielt sich die Nebenklägerin selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet in Brand. Der Angeklagte löschte sie durch Wälzen im Schnee und tätigte einen Notruf. Die Nebenklägerin erlitt großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr. Nach einer Notoperation waren noch mehrfach Hauttransplantationen notwendig, ohne dass der vorherige Hautzustand wiederhergestellt werden konnte.

    Das Landgericht hat seine Feststellungen insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten, auf Zeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie auf die als glaubhaft bewerteten Angaben des Angeklagten gestützt. Es vermochte sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin übergossen und angezündet hat. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Nebenklägerin hat keinen Rechtsfehler ergeben.

    BGH-Beschluss vom 27. Januar 2026 - 5 StR 638/25 - BGH 53/2026

    Vorinstanz:

    LG Dresden - Urteil vom 24. April 2025 - 16 KLs 733 Js 4131/21

    • BGH
    • Körperverletzung
    • schwere Körperverletzung
    • gefährliche
    • Freispruch
    • LG Dresden
    • Anzünden
    • Lebensgefährtin

Freispruch nach Brandverletzungen: BGH bestätigt Zweifel an Täterschaft des Angeklagten

Der BGH hat den Freispruch eines Mannes bestätigt, dem vorgeworfen worden war, seine damalige Lebensgefährtin mit Ethanol übergossen und angezündet zu haben. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verbrennungen und musste mehrfach operiert werden. Das Landgericht Dresden war nach umfangreicher Beweisaufnahme jedoch nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Nach den Feststellungen kam es vielmehr zu einem Gerangel um einen Kanister mit Ethanol, wobei Alkohol auf die Frau gelangte. Anschließend soll sie sich selbst mit einem brennenden Feuerzeug entzündet haben. Der Angeklagte löschte das Feuer und verständigte den Notruf. Der BGH sah keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichts und verwarf die Revision der Nebenklägerin. Da auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurücknahm, ist der Freispruch rechtskräftig.

  • Strafprozessrecht – Freispruch und revisionsgerichtliche Kontrolle
    → Klassische Frage: Wann darf ein Freispruch in der Revision aufgehoben werden?
  • § 261 StPO
    → Freie richterliche Beweiswürdigung als Kernnorm der Entscheidung.
  • In-dubio-pro-reo-Grundsatz
    → Verurteilung nur bei sicherer richterlicher Überzeugung von der Täterschaft.
  • Grenzen der Revision
    → Der BGH überprüft nicht die eigene Überzeugung, sondern nur Rechtsfehler der Beweiswürdigung.
  • Beweiswürdigung
    → Revisionsrechtlich nur angreifbar bei Widersprüchen, Lücken, Verstößen gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze.
  • Freispruch trotz schwerer Verletzungsfolgen
    → Die Schwere der Folgen ersetzt keinen tragfähigen Tatnachweis.
  • Sachverständigenbeweis
    → Bedeutung rechtsmedizinischer Gutachten bei der Rekonstruktion von Brandverletzungen und Brandursachen.
  • Nebenklagerevision
    → Prüfungsrelevant sind Zulässigkeit und Umfang der Revision eines Nebenklägers (§§ 395 ff. StPO, 400 StPO).
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
    → Tatvorwurf: Einsatz eines brandfördernden Stoffes und Anzünden des Opfers.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
    → Dauerhafte Entstellungen und erhebliche Gesundheitsschäden als mögliche Qualifikationsfolgen.
  • Typische Klausurfrage
    → Unter welchen Voraussetzungen darf ein Revisionsgericht einen Freispruch wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufheben?
  • Examensklassiker
    → Freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO), Zweifelssatz, revisionsrechtliche Kontrolle von Freisprüchen und Sachverständigenbeweis.
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