Über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 VersAusglG bis 26 VersAusglG (des Versorgungsausgleichsgesetzes) entscheidet das Gericht nur auf Antrag.
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Das Gericht entscheidet über bestimmte Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nur, wenn ein Antrag gestellt wird. Ohne Antrag passiert also nichts von selbst.
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Praxis-Beispiel: Nach der Scheidung möchte ein Ehepartner einen finanziellen Ausgleich für Rentenansprüche geltend machen. Das Gericht prüft dies nur, wenn dieser Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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