1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Regelt die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehegatten bei einer Scheidung.
- Sorgt dafür, dass beide Partner am Ende gleiche Chancen auf Altersversorgung haben.
- Betrifft gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und andere Versorgungsanrechte.
- Jeder Partner gibt die Hälfte seiner während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an den anderen ab („Halbteilungsprinzip“).
- Das Familiengericht entscheidet im Scheidungsverfahren über die genaue Berechnung und Aufteilung.
- Ziel: Vermeidung von Ungerechtigkeiten, wenn z. B. einer viel gearbeitet hat und der andere Kinder betreut hat und deshalb weniger Rente bekommt.
- Zivilrecht - Familienrecht - Ehescheidung
- u.A. § 1587 BGB
- = Abkürzung für das Versorgungsausgleichsgesetz