Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
Hey! Also, laut dem Versorgungsausgleichsgesetz (schau mal hier: VersAusglG) wird nach einer Scheidung ein Ausgleich zwischen den Ex-Partnern gemacht. Das betrifft Ansprüche, die sie in Deutschland oder im Ausland haben, wie zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen sozialen Sicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder auch aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W