Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Urheberrecht
    3. Arbeitsrecht
    4. Steuerrecht
    5. Öffentliches Recht
    6. Strafrecht
    7. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  5. Radio
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Urteile im Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Alles
  • Urteile im Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. IP Recht
  4. Urteile im Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wettbewerbsrecht I ZR 106/25 - Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und Jugendliche

  • klaus25
  • 3. Juni 2026 um 11:42
  • 32 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Klausur- / Examensrelevanz
  • Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels sichergestellt werden muss, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt.

    Sachverhalt:

    Die Klägerin vertreibt E-Zigaretten sowie Zubehör und Ersatzteile hierfür. Die Beklagte vertreibt über das Internet ebenfalls Ersatzteile und Zubehör für E-Zigaretten. Im Juni 2023 bot sie auf der Internetplattform Amazon einen unbefüllten Tank als Ersatzteil für ein bestimmtes E-Zigaretten-Modell an. Erwerber können einen solchen Ersatztank mit einer in einer E-Zigarette zu verdampfenden Flüssigkeit, einem sogenannten E-Liquid, befüllen. Bei einer von der Klägerin veranlassten Testbestellung eines Ersatztanks bei der Beklagten wurde weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung durch die Post das Alter des Bestellers oder des Empfängers der Lieferung überprüft.

    Die Klägerin meint, die Beklagte verstoße mit dem Verkauf und dem Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten ohne Altersüberprüfung gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht sowie Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.

    Bisheriger Prozessverlauf:

    Das Landgericht hat der Klage mit Ausnahme des auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Antrags stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte weit überwiegend keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil nur insoweit abgeändert und die Klage abgewiesen, als die Klägerin Auskunftserteilung über den von der Beklagten erzielten Gewinn und Erstattung von Abmahnkosten begehrt hat.

    Beide Parteien haben die vom Berufungsgericht zugelassene Revision eingelegt, mit der sie jeweils ihre im Berufungsverfahren gestellten Anträge weiterverfolgen.

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Die Revision der Beklagten blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben, soweit es zu ihrem Nachteil den Antrag auf Erstattung von Abmahnkosten abgewiesen hat. Hinsichtlich der von der Klägerin begehrten Auskunft über den von der Beklagten erzielten Gewinn blieb die Revision der Klägerin ohne Erfolg.

    Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, dass zu den von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfassten Behältnissen auch unbefüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten gehören. Schon nach dem Wortsinn, aber auch nach dem Sinn und Zweck der jugendschützenden Abgabeverbote umfasst der Begriff des "Behältnisses" in § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG sowohl mit einer nikotinhaltigen oder nikotinfreien Flüssigkeit befüllte als auch noch nicht mit einer Flüssigkeit befüllte Behälter. Da Ersatztanks für elektronische Zigaretten allein dazu bestimmt und geeignet sind, zum Konsum von E-Liquids in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden, geht von ihnen auch dann eine Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche aus, wenn sie nicht befüllt sind. Auch noch nicht mit einer Flüssigkeit befüllte Ersatztanks werden deshalb als "Behältnisse" von den Abgabeverboten des § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfasst. Eines Rückgriffs auf die Legaldefinitionen des Tabakerzeugnisrechts bedarf es hierfür nicht. Das Angebot und die anschließende Auslieferung solcher unbefüllter Behältnisse ohne Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung verstößt gegen die Marktverhaltensregelungen des § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG und stellt eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG dar.

    Der Klägerin steht deshalb gegen die Beklagte ein Anspruch auf Unterlassung sowie ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu. Die von der Klägerin darüber hinaus begehrte Auskunft über den erzielten Gewinn schuldet die Beklagte hingegen nicht, weil bei einer Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten im Wettbewerb nicht die Herausgabe eines Verletzergewinns beansprucht werden kann. Ebenfalls begründet ist der Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Kosten ihrer Abmahnung, mit der sie ihre Anspruchsberechtigung klar und verständlich dargelegt hat.

    BGH-Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 106/25 - BGH PM 46/2026

    LogIn zum Volltext

    Vorinstanzen:

    Landgericht Bochum - Urteil vom 16. Januar 2024 - I-12 O 66/23

    Oberlandesgericht Hamm - Urteil vom 3. April 2025 - I-4 U 29/24

    • Kinder
    • Wettbewerbsrecht
    • Abgabe
    • E-Zigaretten
    • unbefüllt
    • Ersatztanks
    • Judendliche
    • JuSchG

BGH: Alterskontrolle auch beim Versand unbefüllter E-Zigaretten-Tanks erforderlich

Worum ging es?
Ein Onlinehändler verkaufte über Amazon unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten. Weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung wurde das Alter des Käufers überprüft.

Ein Wettbewerber sah darin einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und verlangte Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie die Erstattung von Abmahnkosten.

Die Entscheidung des BGH
Der BGH bestätigte weitgehend die Entscheidungen der Vorinstanzen.

Unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen im Versandhandel nicht ohne Alterskontrolle verkauft und ausgeliefert werden.

Der Händler muss das beanstandete Verhalten unterlassen und Auskunft über den Umfang der Verstöße erteilen. Außerdem muss er die Abmahnkosten erstatten.

Begründung
Der Begriff des „Behältnisses“ in § 10 JuSchG umfasst nicht nur bereits befüllte, sondern auch unbefüllte Tanks.

Diese seien ausschließlich dafür bestimmt, E-Liquids zu konsumieren. Deshalb bestehe auch von ihnen eine jugendschutzrechtlich relevante Gefahr.

Wer solche Produkte ohne Altersprüfung verkauft oder ausliefert, verstößt gegen die Marktverhaltensregelungen des Jugendschutzgesetzes. Dies stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3 UWG, 3a UWG dar.

Keinen Anspruch hatte die Klägerin dagegen auf Auskunft über den erzielten Gewinn der Beklagten. Bei einem solchen Wettbewerbsverstoß kann grundsätzlich keine Gewinnabschöpfung zugunsten des Mitbewerbers verlangt werden.

Kernaussage
Auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten unterliegen den jugendschutzrechtlichen Abgabeverboten. Onlinehändler müssen daher sowohl bei der Bestellung als auch bei der Auslieferung eine wirksame Alterskontrolle sicherstellen.

  • § 3a UWG als zentraler Prüfungsmaßstab
    → Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung führt zum Wettbewerbsverstoß.
  • § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG
    → Abgabe und Versand von E-Zigaretten-Produkten nur mit wirksamer Altersverifikation.
  • Auslegung von Marktverhaltensregelungen
    → Bedeutung von Wortlaut, Sinn und Zweck einer Norm.
  • § 8 Abs. 1 UWG
    → Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers.
  • § 9 UWG
    → Schadensersatzansprüche im Lauterkeitsrecht.
  • § 13 Abs. 3 UWG
    → Erstattung berechtigter Abmahnkosten.
  • Typische Klausurfalle
    → Annahme, dass nur befüllte Tanks oder nikotinhaltige Produkte vom Jugendschutz erfasst sind.
  • Examensklassiker
    → Zusammenspiel von Jugendschutzrecht und Lauterkeitsrecht bei Online-Vertriebsmodellen.
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff EnVR 83/20 - Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff I ZR 108/22 - Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert

  • EU stärkt Opferrechte: Mehr digitale Unterstützung für Betroffene – Straftaten sollen künftig leichter online gemeldet werden können, zudem wird die europaweite Opferhilfe über die Rufnummer 116 006 ausgebaut. Mehr erfahren ...
  • Migration in der EU: Neue Rückführungsregelungen sorgen für politische und rechtliche Diskussionen. Die Reform soll Verfahren beschleunigen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärken. Mehr erfahren ...
  • Künstliche Intelligenz in Mecklenburg-Vorpommern: Beim Ostsee-Parlamentsforum in Schwerin stand die rechtliche und politische Gestaltung von KI im Mittelpunkt der Beratungen. Mehr erfahren ...
  • Landtag beschließt Klimaverträglichkeitsgesetz
    Mecklenburg-Vorpommern will bis 2045 weitgehend treibhausgasneutral werden. Der Landtag hat das Klimaverträglichkeitsgesetz nach längerer Debatte verabschiedet. Mehr erfahren ...
  • EU-Haushalt ab 2028: Die Diskussion um die künftige Finanzierung von Verteidigung, Digitalisierung und regionaler Förderung nimmt Fahrt auf und wird erhebliche Auswirkungen auf nationale Gesetzgebung und Förderprogramme haben. Mehr erfahren ...
  • Neues Hochschulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
    Forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten künftig die Möglichkeit zum Promotionsrecht. Zudem werden studentische Mitbestimmung und Hochschulautonomie gestärkt. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Juni 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 1

    2. 2

    3. 3

    4. 4

    5. 5

    6. 6

    7. 7

    1. 8

    2. 9

    3. 10

    4. 11

    5. 12

    6. 13

    7. 14

    1. 15

    2. 16

    3. 17

    4. 18

    5. 19

    6. 20

    7. 21

    1. 22

    2. 23

    3. 24

    4. 25

    5. 26

    6. 27

    7. 28

    1. 29

    2. 30

    3. 1

    4. 2

    5. 3

    6. 4

    7. 5

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S