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  5. Jahrgang 2024

Strafrecht 1 StR 469/23 - Mordes an pflegebedürftiger Seniorin in Stuttgart

  • juristi.Red
  • 11. März 2024 um 13:27
  • 243 mal gelesen
  • Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der 36-jährige Angeklagte am 4. Januar 2022 in die Wohnung der verwitweten, pflegebedürftigen 89-jährigen Seniorin ein, deren Wohn- und Lebensverhältnisse er aus seiner Tätigkeit für den von ihr beauftragten ambulanten Pflegedienst kannte. In der Wohnung brachte der Angeklagte das Opfer zu Boden und fesselte es an Händen und Beinen in der Absicht, dieses dauerhaft an einem Verlassen der Wohnung zu hindern. Mit dem Tod der Seniorin rechnete er zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Angeklagte befürchtete aber, dass das Opfer ihn als Täter der Fesselung benennen könnte und fasste nun den Entschluss, die Seniorin zu töten. Dazu kniete er sich auf ihren Brustkorb und würgte sie mit großer Kraftanstrengung über einen Zeitraum von mehreren Minuten bis zum Todeseintritt. Um die Entdeckung seiner Taten zu verhindern, entschloss sich der Angeklagte nach der Tötung seines Opfers, durch eine Brandlegung in der Wohnung die Leiche und seine Spuren zu beseitigen. Er legte deshalb an zwei Stellen in der Wohnung Feuer, so dass es offen brannte. Anschließend verließ der Angeklagte die Wohnung. Die von Mitbewohnern im Haus alarmierte Feuerwehr konnte das Feuer löschen und fand das in der Wohnung liegende Opfer.

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 6. Februar 2024 – 1 StR 469/23 - BGH PM 28/2024

    Vorinstanz:

    LG Stuttgart - Urteil vom 28. März 2023 – 1 Ks 116 Js 6774/22

    • Strafrecht
    • Mord
    • Pflegebedürftigkeit
    • Stuttgart
    • Freiheitsberaubung
    • schwere Brandstiftung
    • ambulanter Pflegedienst
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