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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
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  6. SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

§ 006 SGB VIII

  • Weitergeleitet von „6 Abs. 3 SGB VIII“
  • juristi.Red
  • 19. Oktober 2023 um 23:04
  • 21. Oktober 2023 um 19:17
  • 456 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Geltungsbereich

    (1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

    (2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

    (3) Deutschen können Leistungen nach diesem Buch auch gewährt werden, wenn sie ihren Aufenthalt im Ausland haben und soweit sie nicht Hilfe vom Aufenthaltsland erhalten.

    (4) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.

    • Geltungsbereich
    • § 6 SGB VIII
    • § 6 SGB 8

(1) Also, wenn es um die Leistungen aus diesem Buch geht, bekommen junge Leute, Mamas, Papas und alle, die für Kinder und Teens verantwortlich sind, Unterstützung, solange sie hier in Deutschland wohnen. Das gilt auch für andere Aufgaben, die ähnlich sind. Wenn du das Umgangsrecht hast, kannst du unabhängig davon, wo du gerade bist, Beratung und Hilfe bekommen, solange das Kind oder der Teenager hier bei uns lebt.

(2) Für Ausländer ist es so, dass sie Leistungen aus diesem Buch nur bekommen können, wenn sie legal hier leben oder eine Duldung haben. Die Regel aus dem ersten Absatz bleibt dabei wie sie ist.

(3) Deutsche können auch Leistungen bekommen, selbst wenn sie im Ausland sind, solange sie dort keine Hilfe vom Aufenthaltsland kriegen.

(4) Und keine Sorge, die Regelungen des internationalen Rechts bleiben davon unberührt.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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