Umgangsrecht

  • Regelt den Umgang mit Kindern

    Das Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern bzw. jedes Elternteil mit dem Kind, in besonderen Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind bzw. das Kind mit Dritten.

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