Zivilrecht - Familienrecht - § 1592 BGB Vater eines Kindes ist nach § 1592 Nr. 1 BGB der Ehemann der Mutter. Ohne bestehende Ehe ist die Vaterschaft nur möglich bei Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB oder gerichtlicher Feststellung nach § 1592 Nr. 3 BGB.