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  6. SchulG M-V

§ 031 SchulG M-V

  • juristi.Red
  • 8. August 2023 um 18:09
  • 2. September 2025 um 20:51
  • 323 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Das Abendgymnasium, Verordnungsermächtigung

    (1) Das Abendgymnasium vermittelt eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht. Der Bildungsgang umfasst die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Der Übergang von der Einführungsphase zur Qualifikationsphase setzt eine Versetzung voraus. Der Bildungsgang schließt mit der Abiturprüfung ab.

    (2) In das Abendgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Dabei kann eine durch Bescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesene Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Anerkannt werden können auch Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes, des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Im Einzelfall kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biographischer Umstände ohne Zugang zum zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu weiteren Bildungsgängen nicht verbessern können, auf eine abgeschlossene Berufsbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit verzichtet werden. Die Ausrichtung eines auf Schülerinnen und Schüler mit Berufserfahrung zugeschnittenen Abendgymnasiums darf hierdurch nicht verändert werden.

    (3) Bewerberinnen und Bewerber müssen im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben und die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen können. Bewerberinnen und Bewerber, die die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nicht nachweisen können, werden aufgenommen, wenn sie einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich besucht haben.

    (4) Während der Verweildauer am Abendgymnasium müssen die Studierenden mit Ausnahme der letzten drei Studienhalbjahre berufstätig sein. Eine durch Bescheinigung der Arbeitsverwaltung nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

    (5) Durch die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

    (6) Die oberste Schulbehörde regelt durch Rechtsverordnung den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung, das Nähere zum Verzicht einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mindestens zweijährigen Berufstätigkeit aufgrund besonderer biographischer Umstände, die nähere Ausgestaltung des Bildungsganges und das Nähere zum Prüfungsverfahren.

    Fassung ab 01. Aug 2025

    ___________________________

    Fassung bis einschl 31. Jul 2025

    § 31 SchulG M-V Das Abendgymnasium

    (1) Das Abendgymnasium vermittelt eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht. Der Bildungsgang umfasst die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Der Übergang von der Einführungsphase zur Qualifikationsphase setzt eine Versetzung voraus. Der Bildungsgang schließt mit der Abiturprüfung ab.

    (2) In das Abendgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Dabei kann eine durch Bescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesene Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Anerkannt werden können auch Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes, des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 19 Jahre alt sein und die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen können. Bewerberinnen und Bewerber, die die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nicht nachweisen können, werden aufgenommen, wenn sie einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich besucht haben.

    (3) Während der Verweildauer am Abendgymnasium müssen die Studierenden mit Ausnahme der letzten drei Studienhalbjahre berufstätig sein. Eine durch Bescheinigung der Arbeitsverwaltung nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

    (4) Durch die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

    (5) Die oberste Schulbehörde regelt durch Rechtsverordnung den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung, die nähere Ausgestaltung des Bildungsganges und das Nähere zum Prüfungsverfahren.

    • § 31 SchulG M-V
    • Abendgymnasium

Das Abendgymnasium – was du wissen solltest

(1) Das Abendgymnasium gibt dir eine tiefere und breitere Allgemeinbildung, die du brauchst, um an einer Uni studieren zu können. Der Kurs besteht aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. Um von der Einführungs- in die Qualifikationsphase zu wechseln, musst du versetzt werden. Am Ende gibt's dann die Abiturprüfung.

(2) Du kannst ins Abendgymnasium gehen, wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder mindestens zwei Jahre gearbeitet hast. Falls du arbeitslos bist, kann das auch berücksichtigt werden, wenn du das durch die zuständige Behörde nachweisen kannst. Auch Zeiten im Bundesfreiwilligendienst, Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr zählen. Wenn du einen Haushalt führst, wird das auch wie Arbeit gewertet. In besonderen Fällen können wir auf die abgeschlossene Ausbildung oder die Berufserfahrung verzichten, wenn jemand wegen persönlicher Umstände sonst keinen Zugang zu weiteren Bildungsgängen hätte. Aber ganz wichtig: Das Abendgymnasium bleibt auf Schüler mit Berufserfahrung ausgerichtet.

(3) Du musst im Jahr deiner Anmeldung mindestens 19 Jahre alt sein und die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss haben. Wenn du das nicht nachweisen kannst, kannst du trotzdem rein, wenn du einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich gemacht hast.

(4) Während du am Abendgymnasium bist, musst du (außer in den letzten drei Halbjahres) berufstätig sein. Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden, wenn du das nachweisen kannst. Auch hier zählt die Haushaltsführung wie Arbeit.

(5) Wenn du erfolgreich am Unterricht in der Qualifikationsphase teilnimmst, kannst du den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

(6) Die Schulbehörde regelt durch eine Verordnung, wie man eine gleichwertige Vorbildung nachweisen kann, wann man auf die Ausbildung oder Berufserfahrung verzichten kann, wie der Bildungsgang genau aussieht und wie die Prüfungen ablaufen.

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