Strafrecht 3 StR 379/07 - BGH bestätigt Verurteilung wegen Tötung der Eltern

  • Das Landgericht Verden hat den 48 Jahre alten Angeklagten Hauke B. des Totschlags an seinen Eltern schuldig gesprochen und gegen ihn wegen der Schwere der Tat eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Leichen der Opfer nicht gefunden wurden und der genaue Tathergang nicht aufgeklärt werden konnte. Das Landgericht hat sich in einem umfangreichen Indizienprozess dennoch davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Eltern eigenhändig tötete und die Leichen beseitigte.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.


    Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 3 StR 379/07; BGH PM 146/2007

    Landgericht Verden - Urteil vom 1. März 2007 - 7-8/05 - 401 Js 30062/04

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